top of page

Fürsorge- und Schutzrechte

Als 1989/1990 mit der UN-Kinderrechtskonvention die Kinderrechte verabschiedet wurden und 2005-2010 mit dem nationalen Aktionsplan für ein kindgerechtes Deutschland die Beteiligung von Kindern zunehmend Beachtung fand, waren das Meilensteine, die dafür sorgten, dass die pädagogischen Perspektive vorrangig durch Aspekte der Fürsorge, des Schutzes und der Sicherstellung von grundsätzlichen Kinderrechten geprägt wurden.“(siehe Sicherung der Rechte von Kindern als Qualitätsmerkmal von Kindertageseinrichtungen, Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter, 2013,S. 3).

Die UN-Konvention über die Rechte der Kinder formuliert Fürsorge- und Schutzrechte sowie Selbstbestimmungs- und Mitbestimmungsrechte aus der Perspektive des Kindes. Mit der Etablierung des Bundeskinderschutzgesetzes (BKiSchG) wurde das Beteiligungs- und Beschwerderecht der Kinder in den Einrichtungen im SGB VIII konkretisiert. Im §8a SGB VIII wurde insbesondere der Schutzauftrag als verbindliche Aufgabe für Träger von Kindertageseinrichtungen festgeschrieben.

Diese gesetzlich verankerten Kinderrechte sind eine wesentliche Grundlage für

  • mein pädagogisches Verständnis

  • für mein Handlungskonzept

  • sowie meinen Arbeitsauftrag.

 

Ich verstehe es als meine Pflicht, die Rechte der Kinder zu achten und den Kindern mit Respekt und Wertschätzung zu begegnen.

Für das Wohl jedes einzelnen Kindes in meiner Kindertagespflegestelle bedeutet dies die Umsetzung der nachfolgend aufgeführten Rechte der Kinder.

Kinder haben ein Recht auf...

… Auseinandersetzungen mit Erwachsenen und Kindern

… Erlebtes zu hinterfragen und Unzufriedenheiten aufzuzeigen

… Abgrenzung gegenüber Erwachsenen und Kindern

… Kontakt zu anderen Kindern

… aktive Gestaltung sozialer Kontakte und Unterstützung dabei

… aufmerksame und zugewandte Bezugspersonen (Eltern und meine Person)

… Beteiligung und Anteilnahme der Eltern am Leben in der Kindertagespflege

… zuverlässige Absprachen mit Erwachsenen

… aktive und positive Zuwendung

… gewaltfreie Erziehung

… liebevolle, konsequente und respektvolle Begleitung

… Akzeptanz der eigenen Persönlichkeit

… Hilfe bei der Verarbeitung jeglicher Erlebnisse

… Entwicklung im eigenen Tempo

… eigene Bedürfnisse zu erfahren und zu zeigen

… Konsequenzen des eigenen Verhaltens zu erfahren

… Umgang mit Gefahren zu lernen

… forschen und experimentieren können

… Gestaltbarkeit ihrer Umgebung

… Überschaubare, nach kindlichen Bedürfnissen geordnete Räumlichkeiten

… anregungsreiche, gefahrenarme Umgebung

… Möglichkeit zu vielfältigen Erfahrungen nach eigenen Ideen und Absprachen

… gesunde Ernährung

… Rückzug und Ruhe, schlafen zu dürfen

bottom of page